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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Dortmund e.V. findest du hier .
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Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter der DLRG Bezirk Dortmund e.V.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Abweichend kann auch ein Nachweis bereits im Vorfeld der Veranstaltung verlangt werden. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto des DLRG Bezirks Dortmund e.V. mit der Angabe der Lehrgangsnummer und Vorname/Name des Teilnehmers zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Eine Abmeldung kann bis zum Anmeldeschluss erfolgen. Die Abmeldung eines versehentlich gebuchten Lehrgangs durch eine entsprechende Antwort auf die Bestätigungsanfrage ist kostenlos. Wurde die Teilnahme jedoch vom Teilnehmer bereits bestätigt, so wird bei der Abmeldung einen Bearbeitungsgebühr von 25% der zu zahlenden Lehrgangsgebühr fällig, mindestens jedoch €5,00. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die zu viel gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren. Einzige Ausnahme ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes innerhalb von einer Woche nach Lehrgangsbeginn, in diesem Fall werden die Gebühren (abzüglich bereits an dritte abgeführter Gebühren oder bereits beschaffter Materialien) erstattet. Bei anderen wichtigen, z.B. beruflichen Gründen kann die Geschäftsführung des Bezirks Dortmund im Ermessen mit der Ausbildungsleitung ebenfalls eine Erstattung oder Teilerstattung vornehmen, es besteht darauf aber kein Rechtsanspruch.
Die Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen des DLRG Bezirks Dortmund e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
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