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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Dortmund e.V. findest du hier .

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Ausbildung

Helfergrundausbildung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) (Ausführungsbestimmungen: In Landesverbänden, in denen Einheiten ohne Wasserrettungsbezug tätig sind (z.B. ABC / Betreuung / Sanität), können für diese Helfer die Voraus setzungen Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) entfallen.)
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321)

Landesspezifische Ausbildung

Inhalte

  • Voraussetzungen • Abgeschlossene Helfergrundausbildung (811) • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) • Aufbaumodul "Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen" (402)
  • Die Landesspezifische Ausbildung in Niedersachsen ergänzt die Helfergrundausbildung um den Aspekt der Wassergefahren. Die Beurkundung erfolgt auf Grundlage der genannten Voraussetzungen.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ausbildung: Deutsches Schwimmabzeichen Silber (122)
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312)
  • Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)
  • Ausbildung: Helfergrundausbildung (811)

Zusatzausbildung Bootsführer KatS

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: DLRG Bootsführerschein B (512)
  • Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
  • Hospitation: (gelöschte Ausbildung)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

Zusatzausbildung Kraftfahrer KatS

Zusatzausbildung Hochwasserschutz und Deichverteidigung

Truppführerausbildung

Truppführer führen Trupps von 2 bis 5 Helfern.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr)
  • Ausbildung: Helfergrundausbildung (811)
  • Ausbildung: Führungslehre (421)
  • Ausbildung: BOS-Sprechfunker -analog- (712) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -digital- (715)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A)

Gruppenführer führen Gruppen von 2 bis 5 Trupps auch unterschiedlicher Fachrichtungen.

Zielgruppe
Die Fortbildung der Gruppenführer ist durch Ausbildung am Standort sicherzustellen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Truppführerausbildung (830)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

Ausbilder/Prüfer Katastrophenschutz

Für die verantwortliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des Katas

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
  • Ausbildung: Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A) (831)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

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