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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Dortmund e.V. findest du hier .

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Ausbildung -Einsatztauchen-

Signalmann

Führen eines Einsatztauchers unter Wasser und unterstützen bei dessen Tätigkeiten

Zielgruppe
Helfer die als Unterstützungspersonal für Taucheinsätze ausgebildet werden sollen

Inhalte

  • biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen und Vorschriften
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen und Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung gemäß bundeseinheitlichem Fragebogen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Die Prüfung ist in Form einer Übung zu absolvieren.

Dokumente

DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des DLRG-Einsatztauchers Stufe 1 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbilduungsvorschrift (AV 612) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen,
  • Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad und Freiwasser bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m

Voraussetzungen

  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Prüfung der festgelegten Sachgebiete (siehe Ausbildungsvorschrift Einsatztaucher Stufe 1) auf bundeseinheitlichem Prüfungsbogen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 10 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 10 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

Dokumente

DLRG-Einsatztaucher Stufe 2

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des Einsatztauchers Stufe 2 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 613) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 2

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen, Vorschriften und Berechnungen AuW
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Ausbildung KatS
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Kompressorbedienung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Arbeiten unter Wasser
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser über 10 m
  • Ausbildung Arbeiten unter Wasser / KatS

Voraussetzungen

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung gem. bundeseinheitlichem Fragebogen
  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 20 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Taucheinsatzführung eines Tauchtrupps - Ausführen einer Unterwasserarbeit mit technischen Hilfsmitteln - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 20 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

Dokumente

Taucheinsatzführer

Ausbildung von Führungskräften zur sach- und fachkompetenten Führung von Einsatztaucheinheiten. Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs setzt Sie in die Lage einen Taucheinsatz führen zu können.

Zielgruppe
Erfahrene Einsatztaucher-2 mit einer gültigen Lizenz, die vorgesehen sind einen Taucheinsatz eigenständig zu führen.

Inhalte

  • Einleitungsgespräch
  • Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen
  • Rechtsgrundlagen
  • Führungsvorgang gem. DV 100
  • Aufgaben des TaEF
  • Umweltschutz
  • Planspiel (Einführung)
  • Planspiel; pro Teilnehmer 0.5 LE
  • Aussprache

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 21 Jahre (Mindestalter 21 Jahre)
  • Befürwortung der Teilnahme (durch die zuständige Gliederung)
  • Führungslehre (Führungslehre Ausbildung (421))
  • (Erfolgreicher Abschluss mindestens einer der Ausbildungen: o abgeschlossene DLRG-Sprechfunkausbildung (711) o BOS-Sprechfunkausbildung -analog- (712) o BOS-Sprechfunkausbildung -digital- (715))
  • 3 Jahre aktive Tätigkeit als Einsatztaucher Stufe 2

Praktische Prüfungsleistungen

  • Die Prüfung ist in Form eines Lehrgespräches und eines Planspieles abzuhalten. Eine Zensierung der Prüfung findet nicht statt. Es gibt nur die Ergebnisse „bestanden“ und „nicht bestanden“. Eine Wiederholung ist möglich.

Dokumente

Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A)

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Allgemeine Multiplikatorenschulung
  • Befürwortung der Teilnahme (durch die entsendende Gliederung)

DLRG-Lehrtaucher

Der DLRG-Lehrtaucher ist berechtigt, im Auftrag seines Landesverbandes oder des Bundesverbandes Schnorcheltauchabzeichen, Signalmann, Einsatztaucher Stufe 1 und 2 und Taucheinsatzführer auszubilden und diese Ausbildungsstufen zu prüfen.

Zielgruppe
Erfahrene Einsatztaucher-2 die dafür vorgesehen sind, in der DLRG-Einsatztaucheraus- und -fortbildung eingesetzt zu werden.

Inhalte

  • Ziele der Ausbildung zum DLRG – Lehrtaucher sind den LT - Anwärter in die formalen Strukturen einzugliedern, die durch die Prüfungsordnung 6 „DLRG – Tauchausbildung“ und die DGUV Regel 105-002 vorgegeben sind.
  • Ziele der Ausbildung zum DLRG – Lehrtaucher sind - die praktischen und theoretischen Fähigkeiten des LT - Anwärters mindestens auf den Kenntnisstand aus Kapitel 4.2 dieses Ausbildungsrahmenplans zu bringen.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 21 Jahre (Jahre)
  • DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 (gültige Einsatztauchberechtigung Stufe 2 der DLRG)
  • Taucheinsatzführer
  • Befürwortung der Teilnahme (durch den Landesverband oder den Bundesverband)
  • Sanitätsausbildung A (oder 341)
  • Gemeinsamer Grundausbildungsblock
  • Assistenz bei der Ausbildung zum DLRG-Einsatztaucher; erfahrener Taucher gemäß DGUV Regel 105-002
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung
  • Bewertung einer Einsatztaucher-Prüfung
  • Abhalten einer Lehrprobe (Zielgruppe Einsatztaucher)
  • mündliche Prüfung
  • schriftliche Ausarbeitung (Zielgruppe Lehrtaucher)
  • Mindestens 3 Tauchgänge als Tauchausbilder: - Tauchen mit Anfängern (Einweisung in das Leinentauchen) - Leinentauchgang bei Nacht - Arbeiten unter Wasser Bei einem dieser Tauchgänge hat der Prüfling die Leistungen der anderen Taucher zu bewerten.
  • Durchführung eines Einsatztauchgangs als Taucheinsatzführer: Die Aufgabe des Einsatztauchgangs wird durch die Prüfungskommission festgelegt.
  • Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 10 bis 20 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche zu bringen und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; Anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.

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